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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Iclogi GmbH, Kieler Str. 13, 30880 Laatzen (Region Hannover), Deutschland (nachfolgend „Iclogi“ oder „Spediteur“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Speditions-, Transport-, Logistik- und damit verbundenen Dienstleistungen, die Iclogi gegenüber ihren Auftraggebern erbringt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Soweit zwischen diesen AGB und den ADSp 2017 Widersprüche bestehen, gehen die Regelungen dieser AGB vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 ADSp hinsichtlich der Haftungshöchstbeträge in bestimmten Fällen vom gesetzlichen Haftungsrecht ab.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Iclogi ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Iclogi in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungen / Vertragsgegenstand

(1) Iclogi erbringt Leistungen einer internationalen Spedition und Logistik, insbesondere die Besorgung und Durchführung von Transporten zwischen der Türkei und Europa. Dies umfasst insbesondere:

  • Landtransport (Straßentransport) als Stückgut/Teilladung, Express-Sprinter sowie Komplettladung (FTL);
  • Luftfracht für Übersee-Relationen;
  • E-Commerce- und Amazon-FBA-Logistik (Vorlauf, Konsolidierung, Anlieferung an Fulfillment-Zentren);
  • ergänzende logistische Zusatzleistungen (z. B. Umschlag, Lagerung, Zollabwicklung als Vermittlung).

(2) Iclogi bietet keine Seefracht an.

(3) Iclogi ist berechtigt, die Beförderung sowie sonstige Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer (Frachtführer, weitere Spediteure) ausführen zu lassen (Selbsteintritt bzw. Beauftragung Dritter).

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung. Transportzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte und keine zugesicherten Lieferfristen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von Iclogi sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Iclogi oder durch die Aufnahme der Leistungsausführung zustande.

(2) Maßgeblich für die Preisberechnung sind die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Art, Beschaffenheit, Gewicht, Maßen, Wert und Anzahl der Güter sowie zu Be- und Entladestellen. Unrichtige oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut vollständig, richtig und rechtzeitig zu deklarieren, insbesondere Inhalt, Beschaffenheit, Gewicht, Maße und Wert anzugeben sowie auf besondere Eigenschaften (z. B. Gefahrgut, verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, hochwertige Güter) ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen.

(2) Der Auftraggeber hat das Gut transport- und beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen.

(3) Der Auftraggeber stellt alle für die Beförderung, Verzollung und behördliche Abfertigung erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung (z. B. Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweise, Ausfuhr-/Einfuhrdokumente).

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Versendung der Güter berechtigt ist und keine gesetzlichen Verbote, Embargo- oder Sanktionsvorschriften verletzt werden.

§ 5 Verbotene und ausgeschlossene Güter

Von der Beförderung sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart und gesetzlich zulässig ist, insbesondere:

  • Betäubungsmittel und illegale Substanzen;
  • Waffen, Munition, Sprengstoffe sowie Kriegswaffen;
  • Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine und sonstige Wertgegenstände;
  • lebende Tiere und menschliche oder tierische Überreste;
  • nicht ordnungsgemäß deklariertes Gefahrgut (ADR/IATA) sowie radioaktive Stoffe;
  • verderbliche Güter ohne entsprechende Vereinbarung;
  • Güter, deren Besitz, Versand oder Einfuhr nach geltendem Recht (insbesondere Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollrecht) verboten oder genehmigungspflichtig ist und für die keine Genehmigung vorliegt;
  • nachgemachte oder rechtsverletzende Waren (Marken-/Produktpiraterie).

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen haftet der Auftraggeber für alle hieraus entstehenden Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter und stellt Iclogi insoweit frei.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Iclogi ist berechtigt, nachträglich entstehende oder vom Auftraggeber zu vertretende Mehraufwendungen (z. B. Wartezeiten, Standgeld, fehlgeschlagene Zustellung, Umverpackung, behördliche Maßnahmen, Zölle und Abgaben) gesondert zu berechnen.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(4) Iclogi steht an dem in ihren Besitz gelangten Gut ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht zu (vgl. § 464 HGB sowie Ziffer 20 ADSp 2017).

§ 7 Haftung

(1) Iclogi haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie ergänzend nach den ADSp 2017. Bei grenzüberschreitendem Straßentransport gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); bei Luftbeförderung gelten die einschlägigen internationalen Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen).

(2) Die Haftung für Güterschäden ist nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen summenmäßig begrenzt. Im Anwendungsbereich der CMR ist die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (Art. 23 CMR). Im Rahmen der ADSp 2017 gelten die dortigen Haftungshöchstbeträge, insbesondere die Begrenzung auf 8,33 SZR/kg bzw. die weiteren Höchstbeträge nach Ziffer 23 ADSp 2017.

(3) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Iclogi oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung anordnen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensfolgeschäden haftet Iclogi nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(5) Schäden, Verluste oder Beschädigungen sind unverzüglich, äußerlich erkennbare Schäden bei Ablieferung, nicht äußerlich erkennbare Schäden innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen (Schadensanzeige). Anderenfalls können Ansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.

§ 8 Versicherung

(1) Eine Transportversicherung (Warenversicherung) des Gutes ist im Frachtpreis nicht enthalten und wird von Iclogi nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und gegen gesondertes Entgelt besorgt.

(2) Erteilt der Auftraggeber keinen ausdrücklichen Versicherungsauftrag, gilt das Gut als nicht warenversichert; der Auftraggeber trägt insoweit das Risiko über die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge hinaus selbst. Iclogi empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung, insbesondere bei hochwertigen Gütern.

§ 9 Zoll, Ein- und Ausfuhr

(1) Die ordnungsgemäße zoll-, ausfuhr- und einfuhrrechtliche Behandlung der Güter obliegt grundsätzlich dem Versender bzw. Auftraggeber. Dieser ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierfür erforderlichen Angaben und Dokumente verantwortlich.

(2) Soweit Iclogi mit der Zollabwicklung beauftragt wird, handelt sie auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Anfallende Zölle, Steuern, Abgaben und behördliche Gebühren trägt der Auftraggeber bzw. Empfänger.

§ 10 Datenschutz

Iclogi verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende internationale Übereinkommen (insbesondere CMR) vorrangig anzuwenden sind.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Iclogi GmbH (Region Hannover).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Stand: Juni 2026

Hinweis: Diese AGB stellen einen branchenüblichen Rahmen dar und sind vor dem produktiven Einsatz rechtlich zu prüfen.